Informationen für Mitglieder zum Datenschutz
nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Liebe Vereinsmitglieder,
im Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich auch für den
Gesangverein Teutonia Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogen Daten und
Informationspflichten.
Folgend erhalten Sie grundlegende Informationen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach
der DSGVO innerhalb des Gesangverein Teutonia Bernbach.
(1) Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Gesangverein Teutonia Bernbach 1910 e.V. (im
Folgenden: Verein) sind die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes.
(2) Ein Datenschutzbeauftragter ist für den Verein nicht erforderlich, da weniger als 10 Personen
mit der ständigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
(3) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (im Folgenden: Daten) seiner Mitglieder in
automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:
Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und Mobil),
falls vorhanden - E-Mail-Adresse und Familienstand. Außerdem wird als freiwillige Angabe die
Bankverbindung erfasst. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
basiert auf Kapitel 2 Artikel 6 Abs. 1 a-f DSGVO.
(4) Die in (3) genannten Daten sind - mit Ausnahme der Bankverbindung - Pflichtdaten; eine
Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten
zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.
(5) Die Daten der Mitglieder werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung einschließlich des
Beitragseinzugs verwendet. In diesem Zusammenhang werden sie Vorstandsmitgliedern und
sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter oder
Aufgaben im Verein erfordern.
(6) Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Musik- bzw.
Konzertveranstaltungen, Vereinsfeste, etc.) und Mitgliederversammlungen veröffentlicht der
Verein möglicherweise Fotos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner
Homepage und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Zeitungen und Soziale Medien.
Fotos einzelner Personen werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Jedoch ist davon
auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos
oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei
allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein
veröffentlicht/übermittelt.

Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine

Gesangverein Teutonia 1910 Bernbach e.V.
Mitglied des Hessischen Sängerbundes e.V. im Deutschen Chorverband e.V.
1. Vorsitzende: Holger Müller und Dirk Schilling,Gründige Bäume 2, 63579 Freigericht-Bernbach
e-mail: vorstand@teutonia-bernbach.de

www.teutonia-bernbach.de

Satzungszwecke nicht erfüllen kann. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte
der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins. Die Vorschriften der
§§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt. Fotos
einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit
Einwilligung der betroffenen Person.
(7) Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen
Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und
die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Eine Veröffentlichung der Listen (z.B. im
Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer.
(8) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen sowie Geburtstagen seiner Mitglieder
veröffentlicht/übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit Einwilligung des betreffenden
Mitglieds. Eine Übermittlung von Daten an übergeordnete Institutionen (Deutscher bzw.
Hessischer Sängerbund) findet nur im Rahmen von Ehrungen und der in der Satzung
festgelegten Zwecke sowie der satzungsgemäßen Zwecke der übergeordneten Institutionen
statt.
(9) Die Mitgliederdaten werden spätestens 10 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft
gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine
gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem
entgegenstehen.
(10) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Kap. 3 DSGVO)
das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit über ihre gespeicherten
personenbezogenen Daten. Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (1)
genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(11)Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können
diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür,
dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung
jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (1)
genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf
erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
(12)Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland

Hessen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-
Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.

Freigericht im März 2019