Informationen für Mitglieder zum Datenschutz
nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Liebe Vereinsmitglieder,
im Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft
getreten. Hieraus ergeben sich auch für den
Gesangverein Teutonia Vorgaben bei der Verarbeitung von
personenbezogen Daten und
Informationspflichten.
Folgend erhalten Sie grundlegende Informationen für die
Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach
der DSGVO innerhalb des Gesangverein Teutonia Bernbach.
(1) Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Gesangverein
Teutonia Bernbach 1910 e.V. (im
Folgenden: Verein) sind die Mitglieder des geschäftsführenden
Vorstandes.
(2) Ein Datenschutzbeauftragter ist für den Verein nicht
erforderlich, da weniger als 10 Personen
mit der ständigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten
beschäftigt sind.
(3) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (im
Folgenden: Daten) seiner Mitglieder in
automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt
es sich um folgende Daten:
Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern (soweit
vorhanden Festnetz und Mobil),
falls vorhanden - E-Mail-Adresse und Familienstand. Außerdem
wird als freiwillige Angabe die
Bankverbindung erfasst. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten
basiert auf Kapitel 2 Artikel 6 Abs. 1 a-f DSGVO.
(4) Die in (3) genannten Daten sind - mit Ausnahme der
Bankverbindung - Pflichtdaten; eine
Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem
Verein diese Pflichtdaten
zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur
Verfügung stellt.
(5) Die Daten der Mitglieder werden zum Zwecke der
Mitgliederverwaltung einschließlich des
Beitragseinzugs verwendet. In diesem Zusammenhang werden sie
Vorstandsmitgliedern und
sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie
es deren Ämter oder
Aufgaben im Verein erfordern.
(6) Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen
Veranstaltungen (z.B. Musik- bzw.
Konzertveranstaltungen, Vereinsfeste, etc.) und
Mitgliederversammlungen veröffentlicht der
Verein möglicherweise Fotos der Veranstaltung sowie einen
Bericht darüber auf seiner
Homepage und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an
Zeitungen und Soziale Medien.
Fotos einzelner Personen werden nicht
veröffentlicht/übermittelt. Jedoch ist davon
auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos erkennbar sind.
Soweit die Untertexte zu Fotos
oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung
hinweisen, werden dabei
allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und
Aufgabe im Verein
veröffentlicht/übermittelt.
Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine
Gesangverein Teutonia 1910 Bernbach e.V.
Mitglied des Hessischen Sängerbundes e.V. im Deutschen
Chorverband e.V.
1. Vorsitzende: Holger Müller und Dirk Schilling,Gründige Bäume
2, 63579 Freigericht-Bernbach
e-mail: vorstand@teutonia-bernbach.de
www.teutonia-bernbach.de
Satzungszwecke nicht erfüllen kann. Zumindest überwiegen die
Interessen und Grundrechte
der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des
Vereins. Die Vorschriften der
§§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes zum Recht am eigenen Bild
werden gewahrt. Fotos
einzelner Personen oder weitere Daten
veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit
Einwilligung der betroffenen Person.
(7) Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein
Helferlisten mit den erforderlichen
Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des
Vereins an andere Helfer und
die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Eine
Veröffentlichung der Listen (z.B. im
Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer.
(8) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen sowie Geburtstagen
seiner Mitglieder
veröffentlicht/übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit
Einwilligung des betreffenden
Mitglieds. Eine Übermittlung von Daten an übergeordnete
Institutionen (Deutscher bzw.
Hessischer Sängerbund) findet nur im Rahmen von Ehrungen und
der in der Satzung
festgelegten Zwecke sowie der satzungsgemäßen Zwecke der
übergeordneten Institutionen
statt.
(9) Die Mitgliederdaten werden spätestens 10 Jahre nach
Beendigung der Mitgliedschaft
gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr
benötigt werden und keine
gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen
Aufbewahrungsfristen dem
entgegenstehen.
(10) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen (Kap. 3 DSGVO)
das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
der Verarbeitung,
Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit
über ihre gespeicherten
personenbezogenen Daten. Diese Rechte können schriftlich oder
per E-Mail bei den in (1)
genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(11)Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer
Daten erforderlich sind, können
diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der
Verein ist beweispflichtig dafür,
dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können
eine bereits erteilte Einwilligung
jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich
oder per E-Mail an die in (1)
genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit
der bis zum Widerruf
erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf
unberührt.
(12)Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die
Datenverarbeitung des Vereins bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige
Aufsichtsbehörde ist im Bundesland
Hessen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Gustav-
Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.
Freigericht im März 2019